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Beschaffungsaufruf
Rohkohle (Puyang-Kohle, Luliang-Kohle)
2021年11月01日 08:00
Name
Letztes Aktualisierungsdatum
Größe
-
2023-11-17 14:13:55.757
18.5KB
1. Qualitätsanforderungen und Voraussetzungen für die Verantwortlichkeit für die Qualität
Die Produktqualität unterliegt einem System der Abzüge bei Überschreitung von Normen: Wenn die vom Lieferanten bereitgestellte Produktqualität die geforderten Werte überschreitet, erfolgt die Abrechnung durch Kürzung des Einheitspreises gemäß den folgenden Bestimmungen:
1. Puyang-Kohle
(1) Wenn der Anlagen-Niedrigheizwert 4000 kcal ≤ Anlagen-Niedrigheizwert < 4200 kcal beträgt, erfolgt eine vergünstigte Ankaufsabwicklung; der Abrechnungspreis für diese Produktcharge beträgt dann: Vertragspreis + 4200 × gemessener Heizwert × 0,97. Wenn der Anlagen-Niedrigheizwert 3800 kcal ≤ Anlagen-Niedrigheizwert < 4000 kcal beträgt, hat der Käufer das Recht, die Annahme und Lagerung abzulehnen und stattdessen Rückgabe oder Umtausch zu veranlassen; alle Kosten für Rückgabe oder Umtausch trägt der Verkäufer. Stimmt der Käufer jedoch der Annahme zu, erfolgt die Abrechnung nach dem Abrechnungspreis = Vertragspreis + 4200 × gemessener Heizwert × 0,87.
(2) Wenn der Gesamtwassergehalt bei 22 % < Empfang ≤ 24 % liegt, erfolgt eine Preissenkung beim Ankauf; die Berechnung der Preissenkung lautet: Preisabschlag = Vertragspreis × (Gesamtwassergehalt gemäß Prüfung – Standardwert des Gesamtwassergehalts). Wenn der Gesamtwassergehalt des ankommenden Kohlematerials > 2 % beträgt, ist der Käufer berechtigt, die Annahme und Lagerung zu verweigern und die Ware umzutauschen oder zurückzugeben. Sollte die Ware bereits eingelagert sein, wird ebenfalls eine Preissenkung vorgenommen, wobei der Preisabschlag wie folgt berechnet wird: Preisabschlag = Vertragspreis × (Gesamtwassergehalt gemäß Prüfung – Standardwert des Gesamtwassergehalts) × 2.
(3) Bei Erhalt eines Gesamtschwefelgehalts > 0,9 % erfolgt grundsätzlich eine Rückgabe oder Umtausch; wenn die Ware bereits entladen wurde, wird stattdessen ein Preisnachlass gewährt, berechnet wie folgt: Für jeden über den Standard hinausgehenden Anteil von 0,1 % Gesamtschwefel im Trockenrest (Anteile unter 0,1 % werden dennoch mit 0,1 % berechnet) wird ein Abschlag von 3 Euro/Tonne angerechnet. Wenn der Gesamtschwefelgehalt im Trockenrest > 1,1 % beträgt, hat der Käufer das Recht, die Annahme und Lagerung zu verweigern und die Ware zurückzugeben; falls die Ware bereits eingelagert wurde, erfolgt ebenfalls ein Preisnachlass. Dabei wird für den Teil ab 1,1 % wie folgt vorgegangen: Für jeden über den Standard hinausgehenden Anteil von 0,1 % Gesamtschwefel im Trockenrest (Anteile unter 0,1 % werden weiterhin mit 0,1 % berechnet) wird ein Abschlag von 6 Euro/Tonne gewährt.
(4) Wenn der Flüchtigkeitsgrad 28 % ≤ < 30 % beträgt, wird die Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
(5) Wenn der Feststoffgehalt zwischen 28 % und 30 % liegt, wird diese Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
(6) Wenn der Aschegehalt über 10 % liegt, wird die Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
2. Luliang-Kohle
(1) Wenn der Heizwert bezogen auf die Anwendungsgrundlage 3600 kcal ≤ Heizwert < 3800 kcal beträgt, erfolgt eine ermäßigte Abnahme; der Abrechnungspreis für diese Produktcharge beträgt dann: Vertragspreis + 3800 × gemessener Heizwert × 0,97. Wenn der Heizwert bezogen auf die Anwendungsgrundlage < 3600 kcal beträgt, verweigert der Käufer die Einlagerung. Stimmt der Käufer jedoch der Annahme zu, erfolgt die Abrechnung nach dem Formel: Vertragspreis + 3800 × gemessener Heizwert × 0,87.
(2) Wenn der Gesamtwassergehalt zwischen 28 % und 30 % liegt, erfolgt eine Preissenkung bei der Ankaufnahme. Die Berechnung der Preissenkung lautet: Für jeden über dem Standardwert liegenden Anteil des Gesamtwassergehalts bezogen auf den Bezugsbasis-Gesamtwassergehalt beträgt die Preissenkung = Vertragspreis × (Gesamtwassergehaltsprüfwert – Gesamtwassergehaltsstandardwert). Wenn der Gesamtwassergehalt des ins Werk gelieferten Kohlematerials 30 % überschreitet, ist der Käufer berechtigt, die Annahme und Lagerung abzulehnen und eine Rücksendung bzw. Umtausch zu veranlassen; falls die Ware bereits eingelagert wurde, wird eine Preissenkung vorgenommen, wobei sich die Preissenkung wie folgt berechnet: Preissenkung = Vertragspreis × (Gesamtwassergehaltsprüfwert – Gesamtwassergehaltsstandardwert) × 2.
(3) Bei Erhalt eines Gesamtschwefelgehalts von >0,5 % erfolgt grundsätzlich eine Rücknahme oder Umtausch; wurde die Ware bereits entladen, so wird ein Preisnachlass gewährt, berechnet wie folgt: Für jeden um 0,1 % überschrittenen Anteil des trockenen Gesamtschwefels über dem Standardwert (Anteile unter 0,1 % werden dennoch mit 0,1 % berechnet) wird ein Abschlag von 3 Euro/Tonne angerechnet. Liegt der trockene Gesamtschwefelgehalt bereits über 0,7 %, ist der Käufer berechtigt, die Annahme und Lagerung zu verweigern und die Ware zurückzugeben; wurde sie bereits gelagert, erfolgt ebenfalls ein Preisnachlass, wobei für den Teil ab 0,7 % folgendermaßen vorgegangen wird: Für jeden um 0,1 % überschrittenen Anteil des trockenen Gesamtschwefels über dem Standardwert (Anteile unter 0,1 % werden dennoch mit 0,1 % berechnet) wird ein Abschlag von 6 Euro/Tonne gewährt.
(4) Wenn der Flüchtigkeitsgrad 28 % ≤ < 30 % beträgt, wird die jeweilige Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
(5) Wenn der Feststoffgehalt zwischen 28 % und 30 % liegt, wird diese Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
(6) Wenn der Aschegehalt über 12 % liegt, wird die Produktcharge um 5 Yuan/Tonne gekürzt.
2. Angebote und Zahlungsabwicklung
1. Die Gültigkeitsdauer des Angebots für diese Ausschreibung beträgt vom 26. Oktober 2021 bis zum 30. November 2021; während dieser Frist dürfen die Preise nicht angepasst werden. Die Bieter sollten das Marktrisiko sorgfältig berücksichtigen.
2. Vom 26. Oktober 2021 bis zum 30. November 2021 erfolgt die Lieferung gemäß dem vom Käufer erteilten Lieferschein. Der Lieferant ist verantwortlich für den Transport der Ware zum Lagerplatz unseres Werks sowie für das Entladen, wobei die Entladekosten vom Lieferanten getragen werden.
3. Abrechnungsmodalität für diese Ausschreibung und Beschaffung: Der Käufer rechnet basierend auf Menge und Qualität der gelieferten Waren ab; der Lieferant stellt dem Käufer anschließend eine spezielle Mehrwertsteuerrechnung (inklusive 13 % Mehrwertsteuer) aus. Der Käufer zahlt den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung an den Lieferanten.
3. Angebotsöffnung und Bewertung der Angebote
1. Angebotsöffnungszeit: 1. November 2021.
2. Bewertungsmethode: Innerhalb von 2 Tagen ab dem Angebotsabschluss terminiert der Auftraggeber eine interne Angebotsbewertung.
3. Zuschlagserklärung: Innerhalb der Laufzeit des Angebots wird der Auftraggeber den Bieter schriftlich benachrichtigen (Zuschlagsbescheid). Der Zuschlagsbescheid ist ein verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
4. Abschluss des Vertragsabkommens
1. Der Zuschlagsempfänger unterzeichnet die Vertragsurkunde gemäß den vom Auftraggeber festgelegten Zeitpunkt und Ort, nachdem er die vom Auftraggeber versandte Zusage erhalten hat.
2. Wenn der Auftragnehmer aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, das Vertragsprotokoll nicht wie vorgeschrieben unterzeichnen kann, wird der Auftraggeber die Zuschlagserteilung annullieren. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, nacheinander entweder den zweitplatzierten Bieter oder einen alternativen Zulieferer auszuwählen.